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Im Gegensatz zur Schule, wo der Staat eine große Rolle durch Schulgesetz und Schulpflicht hat, ist der besuch eines Kindergartens keine Pflicht und immer eine Sache die durch die Eltern gewünscht und durchgeführt wird. Wollen die Eltern das ihr Kind einen Kindergarten besucht, so ist das ab dem 3. vollendeten Lebensjahr, bis zur allgemeinen Schulpflicht möglich.

Kindergärten betreuen die Kinder im Auftrage der Eltern. Die kann als Teilzeit- oder auch als Ganztagsmodell geschehen. Teilzeitbetreuung kann bis zum Mittag oder aber auch bis zum Nachmittag sein. Hier müssen sich die  Eltern im Vorwege  Gedanken machen was für ihr Kinde am besten ist oder was den Eltern die meiste Zeit zum Arbeiten bietet.
 
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